Erlebnisbericht
Eines Tages im Oktober besuchte ich einen bekannten Buchhandel in Hannover der sich über mehrere Etagen erstreckt und ein breites und tiefes Sortiment an Büchern aller Art aufweist. Der Trend geht ja allgemein zum Zweitbuch wieder. Wie einige so im Scherz zu bemerken pflegen. Dort fand ich mich wieder in der Abt. Religion.. dort befand sich, wie zu vermuten war, die Bibel und angrenzende christliche Literatur, auch einen Koran konnte man in dieser Abteilung erstehen.
In einem anderen vergleichbar gut sortierten Buchladen waren auch in derselben Abteilung Bücher des Buddhismus und sogar Hinduismus zu finden. In unmittelbarer Nachbarschaft meist befand sich die Abteilung Esoterik in der entsprechende Schriften zu dem Thema und Bekenntnisse zu diesem Glauben zu bewundern waren. Nicht alle diese Bücher in den jeweiligen Abteilungen waren Grundlagenbücher des Glaubens wie Bibel, Koran, vedische Schriften. Einige waren auch nur Betrachtungen zu den jeweiligen Glauben. Ich finde ein solch reichhaltiges Angebot dieser Schriften zu den unterschiedlichen Glauben eine gute Sache. Jeder gleich welchen Glaubens findet seinen Bedarf an geistlichen Schriften in einem gut sortierten Buchladen in der angemessenen Abteilung... Es wäre ja auch ein Unding wenn ein Christ seine Bibel unter pornographische Schriften finden würde nur weil die Töchter der Lot im AT den Beischlaf mit ihrem Vater suchten. Weil Salomon im Hohelied eine recht sexuell orientierte Sprachprosa verwendete. Ebenso wäre es ein Unding den Koran unter Krimis ein zu ordnen weil einige fehlgeleitete Moslems Terror als adäquates Mittel ansehen ihre Vorstellungen durch zu setzen.
Ich begrüße das die Privatwirtschaft den Bedarf der jeweils Gläubigen entsprechend angemessen erfüllt...
Das jedoch ist nur teilweise der Fall..... Denn es trifft ausschließlich auf die asiatischen Religionen zu. Und nur auf diese.
Die ureigenste Religion aus diesem Breiten.. die in Island, Norwegen, ja sogar Australien inzwischen offiziell anerkannt sind. Für die gilt das nicht. Der alte Glaube, der in vorchristlicher Zeit, das Leben aller Menschen zwischen Hammerfest und Bodensee zwischen Irland und Rußland also in ganz Nord- und Mitteleuropa zu eigen war. Dem heute wieder in Deutschland allein weit mehr Tausend Menschen anhängen, der weltweit sicher mehr als eine Million Menschen unter anderem unter dem Begriff ASATRU ihr eigen nennen. Nicht eingerechnet die welche dem Keltische Glauben anhängen. Diesem Glauben, deren Anhänger, den Menschen dieses Glaubens wird der Glaube anscheinend aberkannt oder ins lächerliche geführt von eben diesem Buchhandel der sich mit den fremden Religionen soviel Mühe gibt.
Geht in die Buchläden, such dort die Abteilung Religion auf, und dann sucht die Edda. Ihr werdet sie nicht finden. Zumindest nicht in Hannover
Es ist ja nicht so das die Edda nicht zu bekommen wäre... Nein weit gefehlt. Auch hier bietet der Buchhandel diverse Ausgaben der Edda zum Kauf an. Man wird diesbezüglich in jedem gut sortierten Buchhandel fündig. Nur, man findet sie nicht bei Religion. Nein, auch nicht bei Esoterik. Das wäre zwar fehl plaziert aber nun gut man will ja nicht alles rügen.
Die Edda finden sie in allen namhaften Buchläden in der Abteilung Märchen und Sagen
Alle Asatru weltweit sicher mehr als eine Million Menschen glauben also nach der geschätzten Ansicht des Buchhandels in Hannover an Märchen und Sagen... wie die Kleinkinder glauben das Monster im Schrank und Hexen unterm Bett liegen...
Man findet die Edda neben Grimms Märchen, Geschichten aus 1001 Nacht und >Sagen aus aller Herren Länder
Ich fühle mich dadurch vom Buchhandel in Hannover in meinen Glauben diskreditiert und pers. Beleidigt.
Schlußfolgerung
Es ist also rechtens das AT im Beate Uhse Läden zu suchen und den Koran unter Krimis?. Nein das ist es nicht. Die Anhänger dieser Glauben würden zu recht auf die Barrikaden gehen. Denn es wäre eine Beleidigung das ihres Gleichen sucht. Nun dasselbe Recht nehme ich mir für meinen Glauben.
Der Buchhandel in Hannover, in seinem namhaften Verkaufsläden diskriminiert möglicherweise wissentlich den Glauben anderer Menschen.
Vom Gesetz her gibt es leider, diesbezüglich keine Handhabe...
Quelle: Antwortschreiben des Bundes Justizministeriums
Bundesministerium der Justiz, 11015 Berlin
betreff:
Verfassungsrecht, Schuldrecht
hier:
Grundgesetz, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
bezug:
Ihre E-Mail vom 10. November 2006
Verfassungsrecht, Schuldrecht
hier:
Grundgesetz, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
bezug:
Ihre E-Mail vom 10. November 2006
Sehr geehrter Herr XXXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. November 2006, mit der Sie anfragen, ob auch die freie Wirtschaft an das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes (GG) gebunden ist. Gerne möchte ich Ihnen darauf antworten.
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. November 2006, mit der Sie anfragen, ob auch die freie Wirtschaft an das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes (GG) gebunden ist. Gerne möchte ich Ihnen darauf antworten.
Gemäß Artikel 1 Nr. 3 des GG binden die Grundrechte nur die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt, und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht, nicht aber die private Wirtschaft. Private Unternehmer sind daher nicht unmittelbar an Artikel 3 Abs. 3 Satz 1 GG
(Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechtes, der Abstammung, der Rasse, der Sprache, der Heimat und Herkunft, des Glaubens und der religiösen oder politischen Anschauungen) gebunden.
Die von Ihnen zitierten Beispiele, nach denen in Buchhandlungen Menschen wegen ihrer Rasse oder Religion durch die beleidigende Präsentation von Geschichtsbüchern und religiösen Werken diskriminiert werden könnten, werden auch nicht vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erfasst, denn das AGG verbietet Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft nur bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse. Auf den Merkmalen Geschlecht, Religion, Alter, sexuelle Identität oder Behinderung beruhende Benachteiligungen sind bei der Begründung, Durchführung und Beendigung sog. Massengeschäfte und gleichgestellter Geschäften sowie Privatversicherungen verboten. Zur Begründung eines Schuldverhältnisses wird im Einzelfall sicher auch die Art und Weise der Präsentation der Ware gehören können. Eine Benachteiligung setzt jedoch voraus, dass ein Kunde gegenüber anderen Kunden nachteilig behandelt wird. Dies dürfte bei den von Ihnen geschilderten Beispielen wohl nicht der Fall sein.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXXX
Die Namen wurden von mir jeweils aus Datenrechtlicher Sicherheit durch "XXXX" ersetzt
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